klaudie schrieb am 09.04.2022 23:52:
Trotz Bafögerhöhung bekommt das Kind des gut verdienenden Apothekers oder Arztes über Steuergeschenke immer noch mehr als das doppelte des Baföghöchstsatzes vom Staat zur Studienfinanzierung geschenkt. Geld das drm Sprössling aus gut verdienendem Elternhaus geschenkt bleibt, ohne dass es wie beim Bafögfempfänger aus dem HartzIV-Haushalt jemals hälftig zurückgezahlt werden muss.
Es wir Zeit für eine Studienfinanzierung, die nicht mehr nach dem Elternhause schaut. Und dabei zum Leben ohne Zuverdienst ausreicht. Studium ist ein Fulltimejob.
Die einen bekommen weniger wegkommen, die anderen erhalten Zuschüsse von dritten.
Verstehe den Unterschied