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  • HanniKanni

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2016

Lösung: Zum juristischen Genuss für juristische Personen ein juristisches Genus

Auch bei jur. Personen
Die sind alle weiblich! Wenn die Bayer AG klagt ist sie die Klägerin!
Ich werde diskriminiiiiiert!!!!!!!11111einself

Vor allem aber ist das auch eine Diskriminierung von Bayer AG selbst!
… und von juristischen Personen im Allgemeinen.
Die einzig konsequent gender-neutrale Formulierung wäre hier imho selbstverständlich, für juristische Personen ein ihrer Rechtsform entsprechendes Genus zu verwenden:

Also statt:
"Wenn die Bayer AG klagt ist sie die Klägerin"
sollte es wirklich Gender-Neutral heissen:
"Wenn dAG Bayer AG klagt ist nAG dAG KlägerAG"

Ach ja: "nAG" als Pronomen hier deshalb, weil ein neutrales "n" im Gegensatz zum vom weiblichen "sie" abgeleiteten Buchstaben "s" für das Pronomen-Präfix vor der Rechtsform-Abkürzung nicht Gender-Neutral wäre. Alternativ wäre der Buchstabe "j" für "juristisch" eine Option, also "jAG".

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