Es wäre doch ganz einfach: in der heutigen (durchcomputerisierten) Zeit kann es von jedem Systembetreuer erwaret werden, dass die Unterscheidung gerade bei Standardbriefen vollautomatisch eingerichtet werden kann. Nur wenn es der Aufwand nicht rechtfertigen würde, hätte zugelassen werden sollen, auf die Entscheidung zu verzichten.
Oder mit anderen Worten: das Urteil ist ein Kniefall vor unfähigen und bequemen Programmierern und somit ein Armutszeugnis für den einheimischen Kultur- und Technikanspruch.