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  • Pikul

mehr als 1000 Beiträge seit 21.02.2017

Re: Wenn das generische Maskulinum

Melbar Kasom schrieb am 14.03.2018 14:26:

Pikul schrieb am 14.03.2018 10:36:

Melbar Kasom schrieb am 14.03.2018 08:54:

nicht diskriminiert, dann das generische Femininum auch nicht.

Da haben die Richterinnen am BGH sicher Recht.

Was für eine Hybris!
Da soll eine ganze Nation, ein ganzer Sprachraum umerzogen werden.
Erstmal hat der BGH die Urteile der Vorinstanzen bestätigt, und nur das zählt.

Liest Du aktuell noch Perry Rhodan? Gabs von Dir schon mal einen Leserbrief, die Serie solle gegendert werden? Das wäre doch eine Aufgabe für dich!

Ich will ja niemanden umerziehen und gönne jedem die Ansprache, die er möchte.

Mich würde trotzdem interessieren was passiert, wenn man einen Bundesrichter (sic!) konsequent mal nur mit "Bunderrichterin" anspricht.
Eigentlich nur, um mal zu sehen, ob denen ihr eigenes Urteil dann immer noch schmeckt.

Ich rate mal: nein.

Im übrigen können mich dummdreiste Emanzen genauso am Arsch lecken wie die schwachköpfigen Abendlandsverteidiger, die meinen, die Welt würde untergehen, wenn man statt "Kunde" in die AGB schreibt "Kunde/Kundin".
Die werden deswegen auch nicht unverständlicher.

Nochmal: niemand bezeichnet Frau Krämer im persönlichen Gespräch und im persönlichen Anschreiben als Mann.
"Richter" bezieht sich auf Männer wie Frauen am BGH, als Gesamtheit. Die Richter werden als Herr Richter oder Frau Richterin persönlich adressiert.

Allesamt sind wir Personen. Du bist eine Person. Ich bin eine Person. Frau Krämer ist eine Person. Die Richter, Männer wie Frauen, sind Personen.
Regt sich darüber auch nur einer auf? Selbst der größte Macho sieht darüber hinweg.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.03.2018 18:00).

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