Prüfungen mit dem Maßband gibt es üblicherweise dann, wenn der Händler zuvor schon die Beschwerden von Anwohnern auf sich gezogen hat.
Beispiel: Eine Kneipe hat die Auflage, Punkt 22:00 Uhr (mit Beginn der Nachtruhe) den Außenbereich zu räumen und die Sitzgelegenheiten zu verstauen. Sinn und Zweck der Übung ist es, den Anwohnern Schlaf zu ermöglichen, weil von der Einrichtung Geschrei aus Leibeskräften ausgeht. Und zwar im Regelfall bis 03:00 Uhr in der Nacht. Nachdem teilweise täglich die Polizei vorbeigeschickt wurde, wird irgendwann das Ordnungsamt involviert und das prüft dann tatsächlich mit der Stoppuhr, ob Punkt 22:00 Uhr alles verstaut ist.
Hier wurde die Toleranz der Betroffenen so weit überzogen, dass selbst für wenige Sekunden Zeitüberschreitung keinerlei Verständnis mehr vorhanden ist und man die geltenden Regeln präzise durchsetzt.
Und das ist auch gut so, bevor die Anwohner gezwungen sind, zur Selbsthilfe zu greifen.
Und das gleiche gilt für Gemüsekisten die überstehen. Da kann man ebenfalls davon ausgehen, dass die Kisten zuvor bis in die Vorgärten auf der gegenüberliegenden Straßenseite gewuchert waren.
Keiner geht wegen Beförderungserschleichung in den Knast. Denn dafür gibt es üblicherweise Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen. Knast gibt es für die, die sich weigern, die Geldstrafe zu bezahlen, die ohnehin an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angepasst und auch für Hartzer bezahlbar ist.