Ansicht umschalten
Avatar von M.O.I  Abt. Wiederbeschaffung
  • M.O.I Abt. Wiederbeschaffung

mehr als 1000 Beiträge seit 30.03.2020

Habe nicht den Eindruck, dass das alles so "ganz normal" wäre.

Angefangen mit dem Autor des Artikels, den eine gewisse Besessenheit zu treiben scheint.

Die Antwort der Krankenkasse auf die Personalie deutet immerhin ein wenig in die Richtung, dass da noch mehr vorliegt. Das Vorgehen des Vorstands ist mit Blick auf den Zeitpunkt und die extrem kurze Frist vor der Veröffentlichung schon ungewöhnlich.

Wo Schleim dann aber komplett danebenliegt, ist die "Behandlung der natürlichen Impfreaktion". So eine "natürliche" Impfreaktion gibt es nicht, die ist rein esoterisch. Man mag sie als "typisch" bezeichnen, wie beispielsweise die "Impfpocke" bei der Pockenimpfung, dennoch sind dies Nebenwirkungen und als solche nicht "erwünscht".

Es ist wahrscheinlich durchaus so, dass sehr viele dieser Nebenwirkungen abgerechnet, aber eben nicht gemeldet werden. Was ob der fehlenden Vergütung der Meldung ja auch nicht weiter verwundert. Und die Anzahl der Nebenwirkungen ist vermutlich in der wirklich wahren Welt noch sehr viel höher, da viele Leute wegen "Kleinigkeiten" erst gar nicht zum Arzt gehen. Und dass wir in Deutschland beim PEI eine Untererfassung vorliegen haben, ist wohl mit Blick auf die Melderaten anderer Länder zu erwarten.

Es ist allerdings die Frage - und dabei versagt der Autor bedauerlicherweise völlig - ob diese Nebenwirkungen einen Grund zur Besorgnis darstellen. Soweit es die Behauptung angeht, die "Impfung" sei "völlig harmlos und gut verträglich", durchaus. Da liegt wohl ein Anlass vor, diese Position neu zu bewerten.

Ein Grund zur Besorgnis gäbe es, wenn eine ähnliche Situation bei den schwerwiegenden Nebenwirkungen zu erwarten wäre, also auch hier bei der Durchsicht der Abrechnungsdaten eine deutliche Untererfassung wahrscheinlich werden würde.

Fragt man hierzu einmal die InEK-Datenbank ab (immerhin ist die öffentlich verfügbar) , sind dort unter dem ICD10-Code U12.9*) - unerwünschte Nebenwirkung der Covid19-Impfung - 15.936 Krankenhausbehandlungen abgerechnet worden, davon 1.832 Intensiv-Fälle. Das PEI gibt hier mit Datenstand November 2021 im Sicherheitsbericht vom Februar rund 30.000 Fälle schwerwiegender Nebenwirkungen an.

Soweit ist also eine Unterschätzung der schwerwiegenden Fälle zumindest nach diesen Daten wenig wahrscheinlich.

Meine Kritik an der BKK-Auswertung würde genau hier ansetzen. Bevor man einen Sturm im Wasserglas auslöst, wäre die Schwere der Fälle auswertbar gewesen, zum Beispiel auch über die Behandlungskosten, also mit Daten, die der Kasse vorliegen.

Oder um es kurz zu sagen - wenn man einen Brandbrief losschickt, vor allem in der Art und Weise, dann sollte es auch wirklich brennen und nicht nur ein wenig verkokelt riechen.

---

*) Nun mag man argumentieren, dass da - der ICD10-Code U12.9 wurde erst ab April eingeführt - unter anderen Schlüsseln abgerechnet wurde. Ein kurzer Vergleich der für diese Fälle passenden Schlüssel - T80.8, T80.9, T88.0, T88.1 und T88.7 - mit dem Jahr 2020 ergibt aber kaum einen Unterschied zu 2021.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten