cassikov schrieb am 03.03.2022 13:32:
Hoolito2 schrieb am 03.03.2022 13:17:
2017 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Patienten einen Schaden durch eine medizinische Behandlung nicht mehr im Einzelfall nachweisen müssen, wenn es viele Geschädigte mit gleichartigen Symptomen / Behandlungsfolgen gibt.
Es ist also logische Folge dieses Urteils, dass es nicht viele Geschädigte mit gleichartigen Symptomen geben darf. Darauf läuft die Strategie hinaus, weshalb Whistleblower sofort zum Verstummen gebracht werden.
Mal eine spitzfindige Nachfrage. Die Impfungen waren ja keine Behandlungen im herkömmlichen Sinne, sondern die Verabreichung erfolgte auf Basis einer freien Entscheidung der Geimpften. Einen Impfzwang gibt es in Deutschland ja noch nicht.
Greift ein solches Urteil da überhaupt? Im Grunde wusste doch jeder, der sich für die Impfung entschied, dass bei den Impfstoffen eine bedingte Zulassung erfolgte. So trug doch jeder selbst das Risiko. Und eine weitere Nachfrage. Wieso soll die Allgemeinheit voll für die Behandlungskosten von Nebenwirkungen aufkommen, wenn sich Menschen bewußt einer risikobehafteten Impfung mit einem unzureichend getesteten Impfstoff unterziehen?
Hier lohnt sich vielleicht ein Blick ins Eldorado der Seuchenpolitik:
https://www.fromrome.info/2022/02/13/australia-govt-officials-say-deathvaxx-injury-is-victims-responsibility/