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Avatar von iMil
  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Re: So ganz nebenbei von wegen fristloser Entlassung:

Für eine fristlose Kündigung gelten die allgemeinen Voraussetzungen wie bei jedem anderen Angestellten auch.

Nein, dieses ist meistens durch den vertrag ausgeschlossen.

Oder wie, glaubst du, beendigen so manche Manager ihre Verträge sehr schnell, obwohl sie noch ein, zwei, drei Jahre weiterlaufen, mit der Begründung, "dass sie sich neu orientieren wollen" (das 'müssen' wird lieber nicht verwendet.

Verträge von Geschäftsführern sind etwas komplett anderes als Verträge von uns normalen Hanseln, schon der von AT und Tarif-Kräften unterscheiden sich in diesem Punkt oft gewaltig.

besonders bei AT-Kräften gelten normalerweise die gesetzlichen Bestimmungen, bei Tarif-Kräften die des letzten Tarifvertrags. Und in diesen findet man normalerweise sehr viele schöne Punkte, die es einen Arbeitgeber erschweren, einen Arbeitnehmer loszuwerden.

schau mal im Gesetz nach, was dieses dazu sagt. Die Tarifverträge der verschiedenen Gewerkschaften findet man normalerweise im Internet.

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