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  • Bratapfelkuchen

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2007

"... und vielleicht an Covid sterben". Vielleicht auch vom Bus überfahren.

Dieser Schluss ist doch pure Polemik.

Herr Schleim unterscheidet offenbar auch nicht zwischen Nebenwirkungen und Impfkomplikationen sowie Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen mit monoklonalen Antikörpern. Das aber tut das PEI.
Ich finde, da sollte man schon differenzieren - so nennt der Autor auch:

Schwellung an der Einstichstelle, kurzzeitig erhöhte Temperatur

Danach wird aber alles in einen Topf geworfen.

Und:

Schwere Impfnebenwirkungen müssen nämlich gemeldet werden.

Das ist zwar richtig, aber die Frage, ob das auch tatsächlich erfolgt. So gilt gemäß § 6 der BOÄ NRW:

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und bei Medizinprodukten auftretende Vorkommnisse der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Und soweit ich die Meldung der BKK verstanden habe ging es darum, daß die Kasse mehr Nebenwirkungen aus den Daten herausliest als von den Ärzten gemeldet worden ist.

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