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52 Beiträge seit 17.05.2024

180°-Unschuldsvermutung? / Re: Du gehst von falschen Voraussetzungen aus.

Entschieden hat das zuständige Ministerium, das Innenministerium. Dem Betroffenen bleibt der Rechtsweg.

Das entspricht folgender 180-Grad-(Zeiten)-Wende:
Hier wurde nicht gemäß Vermutung der "Unschuld des Angeklagten" bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach der Rechtsphilosophie seit der Römerzeit gehandelt, sondern nach der autoritären Idee, der Angeklagte sei solange schuldig, bis er vor Gericht seine Unschuld nachgewiesen hat - davor wird schon mal gehandelt und medial im Bademantel vorgeführt und vorverurteilt. Wenn eine Ministerin erklärt, die ihr unterstellte Behörde habe das für sie passende Material gesammelt, nunja, da fehlt eben wirklich jeder Anflug von Unabhängigkeit, der ist bei der Judikative zumindest in höheren Instanzen rudimentär vorhanden (wenn auch der Präsident des BVerfG Bundestags-Fraktionsvize und Bundesvorstand der CDU war - es gibt immerhin noch den EGMR). Die historischen Vorläufer solcher Handlungen sollten in Deutschland aus dem Geschichtsunterricht jedem bekannt sein - es sei denn, man kann sich "nicht erinnern".

Das ist der wesentliche Unterschied zwischen freiheitlichen Staaten und autoritären. Nach Verbot, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, ggfs. Inhaftierung nachträglich zu klagen, das ist in praktisch jedem Staat möglich. Problem in Deutschland ist, die Staatsanwälte sind gar nicht erst unabhängig, unterstehen weisungsgebunden den Justizministern, die Richter werden ebenfalls durch die Exekutive ausgewählt und ggfs. befördert - wesentlicher Grund, warum bei Verfahren zwischen Staat und Bürger die Urteile erst vor höheren Gerichten eher zu Gunsten der Bürger ausfallen, wo die Richter keine weitere Beförderung zu erwarten haben. Die Richtervereinigungen bemängeln das seit Jahrzehnten (auf Tagungen und in Fachzeitungen).

P.S.: Ich verteidige nicht Rechte, sondern deren Rechte.

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