Caana schrieb am 20.07.2024 10:36:
Was mich hier gewaltig stört, ist, dass eine Innenministerin ohne den Rechtsweg einzuschlagen einfach mal so ein Presseorgan verbietet. Das erinnert an Methoden aus einer sehr dunklen Zeit, also genau die Methoden aus einem Lager, gegen das die Innenministerin vorgehen möchte.
So funktioniert nun einmal ein Staat - das war schon unter Kaiser Wilhelm so. Die staatliche Verwaltung erläßt Verwaltungsakte. Den Verwaltungsakten ist Folge zu leisten. Jedem Bürger steht es frei, einen Verwaltungsakt gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Staat könnte gar nicht funktionieren, wenn für jeden Verwaltungsakt erst einmal ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden müßte.
Jetzt staunen hier einige, daß die Behörden eine Verbotskompetenz haben. Die gab es schon immer. Die Behörden wachen darüber, daß gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Bei Verstößen können sie sofort eingreifen.
Die Presse steht nicht über dem Gesetz! Und ein "Erzeugnis" wie Compact steht schon gar nicht über dem Grundgesetz. Wenn ein Jürgen Elsässer gegen den Gedanken der Völkerverständigung und gegen die verfassungsgemäße Ordnung agitiert, dann wird sein Verein eben verboten -- so, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.