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52 Beiträge seit 17.05.2024

Nationalzeitung, GG Art. 5 & autoritäre Exekutive/ Re: Meine Frage...

... vor 1994 hätte kein Mensch gedacht, dass ein Magazin mit den Inhalten von Compact so eine Auflage erreichen könnte...

z.B. Nationalzeitung von Frey, die lag bei Auflage über 100.000, die Inhalte weit übler als Compact.

das Grundgesetz der Maßstab sein sollte.

Grundgesetz Artikel 5: " Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Freiheit ist eben immer zuallererst die Freiheit des Andersdenkenden, auch wenn man dessen Positionen nicht teilt, doch hier liegt das BVerfG 2018 sicher richtig, dass man "Demokratie" nicht durch Meinungsbewertungen vor Gerichten regelt, sondern in der Gesellschaft.

Der autoritäre Ruf nach Verboten durch die Obrigkeit ist in Deutschland in der Gesellschaft traditionell (leider!) (noch?) tief verankert.

habe ich da einen Denkfehler?...

Meines Erachtens: Ja. Mit Verboten wird man keine Demokratisierung herbeiführen, sondern exakt das Gegenteil erreichen: Entdemokratisierung zum "Schutz der Demokratie"?

Gilt dann immer noch unser GG und Magazine mit den Inhalten von Compact bleiben verboten? Oder ist dann das GG derartig "reformiert", dass Magazine mit den Inhalt von Compact völlig legal sind?

Die Innenministerin hat die gewagte Konstruktion über das Vereinsrecht gewählt und das Grundrecht auf Pressefreiheit weitestgehend ausgeblendet. Für die Evidenz beruft sie sich rein auf die ihr unterstellte Behörde, eine Art von Inlandsgeheimdienst ("domestic spy agency" - Reuters), die es in (anderen) entwickelten Demokratien gar nicht erst gibt. Das formale Vorgehen unterscheidet sich hier nicht von autoritären Staaten. Der "Angeklagte" wurde sozusagen von der Exekutive (vor)verurteilt und "darf" nun seine Unschuld vor Gericht durch die Instanzen zurückklagen - das Gegenteil der Unschuldsvermutung, die es aus guten Gründen seit der Römerzeit als Grundprinzipien von Rechtsstaaten gibt.

Ich kann mit Rechten nichts anfangen, doch mit ihren Rechten schon. Ein "Wehret den Anfängen!" gilt eben nicht nur bzgl. den Rechten, die es aus meiner Sicht gesellschaftlich-politisch (!) zu bekämpfen gilt, sondern auch gegen eine übergriffige Exekutive, die die Grundrechte weiter beschneidet (leider der "normale" Vorgang über die Jahrzehnte, wenn kein dauerwährender Widerstand des Volkes dagegensteht). Ob nun eine "gute" Innenministerin autoritär regieren will oder unterstellt eine AFD, Wege noch weiter weg von Freiheit und Demokratie sind in beiden Fällen keine guten. Da ist für mich das eine Etikett nicht besser als das andere.

Grundproblem in Deutschland ist die extreme Machtkonzentration der Exekutive, da ist nicht viel Gewaltenteilung. Die Legislative durch die Fraktionsdisziplin gegängelt, in der Judikative werden die Richter von der Exekutive berufen wie befördert, die Staatsanwälte unterstehen ihr eh direkt weisungsgebunden. Aktuell sehen wir, wohin sowas führt.

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