Nochmal, es bedarf keines Gerichtsentscheids. Es ist ein reiner Verwaltungsakt, der im Rahmen der Tagespolitik dem Innenministerium unterliegt.
Und dagegen kann man sich wehren, indem man gegen den Verwaltungsakt vor Gericht zieht.
Nichts anderes geschieht jetzt. Wo ist Dein Problem?
Und nochmal, es wird keine Meinung verboten, sondern die Veröffentlichung staatsfeindlicher Absichten aufgrund dieser Meinung.