es wird keine Meinung verboten, sondern die Veröffentlichung staatsfeindlicher Absichten aufgrund dieser Meinung.
So argumentiert gegen Oppositionelle (warum gibt es den Begriff nur für jene im Ausland, dagegen im Inland nur böse "Verfassungsfeinde"?) jeder autoritäre Staat, jede Autokratie, landläufig "Diktatur" genannt.
Sollte ich regieren und mich solcher Idee wie oben zitiert anschließen, wäre damit alles "staatsfeindlich", was ich nicht mag, und ich verbiete es? Kann man machen, doch irgendwelche Begriffe wie "Demokratie" oder "Freiheit" würde ich dafür nicht verwenden, sondern ganz andere Begriffe.
Wären die Grundrechtseinschränkungen bzgl. Presserecht mit ausreichender Bestimmtheit geregelt, könnte man es noch "Rechtsstaat" nennen, doch selbst diese Bestimmtheit fehlt hier; das Vereinsrecht repliziert nur die Passage im Grundgesetz; es bleibt völlig diffus, was erlaubt ist und was verboten - stets mit einem Bein im Verbot/Knast, das hat somit mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Schon deutlich daran zu sehen, dass auch in den Massenmedien der Zweifel erheblich ist.
Doch wenn schon verboten sein soll, wo auch Top-Juristen erstmal kein Problem sehen, wie sollte dann noch ein "normaler" Bürger wissen, was er noch sagen darf? Fazit wäre also, im Zweifel die Klappe zu halten. Ist das die Idee der perfekten "Demokratie"? Wenn am Ende alle dieselbe Meinung haben, nämlich die "richtige"? Ich empfehle die Lektüre der Trilogie zur "Totalitären Demokratie" von Talmon aus den 1950er Jahren. Er ist nicht der Einzige, der die Totalitarismusgefahr v.a. in den "Demokratien" der Neuzeit sieht denn in den Autokratien, systemtheoretisch hergeleitet.
Kurz: Wenn ich bestimme, ob und was Du veröffentlichen darfst und was nicht, ist es die Verdrehung der ursprünglichen Ideen von Freiheit und Demokratie in ihr Orwellsches Gegenteil. Selbst wenn es gut gemeint ist, muss es nichts Gutes bewirken. Ein schlechter Weg führt im Politischen selten zu einem guten Ziel.