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  • Lu.topia

136 Beiträge seit 21.04.2024

Re: Nationalzeitung, GG Art. 5 & autoritäre Exekutive/ Re: Meine Frage...

Mundo schrieb am 20.07.2024 23:35:

Grundproblem in Deutschland ist die extreme Machtkonzentration der Exekutive, da ist nicht viel Gewaltenteilung. Die Legislative durch die Fraktionsdisziplin gegängelt, in der Judikative werden die Richter von der Exekutive berufen wie befördert, die Staatsanwälte unterstehen ihr eh direkt weisungsgebunden. Aktuell sehen wir, wohin sowas führt.

Dass die Staatsanwälte der Exekutive unterstehen und ihr weisungsgebunden sind, ist vollkommen korrekt und legitim, es sind ja eben die Anwälte des Staates. Demgegenüber stehen dann die Anwälte der Bürger, die eben ihren Mandanten auftragsgemäß weisungsgebunden sind - und beide treffen sich vor dem Richter, der sich anhört, was jede Partei vorzutragen und zu beweisen hat und dann auf Basis geltender Gesetze Recht spricht.

Zu kritisieren ist allerdings, dass die Richter von der Exekutive berufen und befördert werden und dadurch für die angeblich unabhängig agierende Richterschaft eine nicht unerhebliche Abhängigkeit vom Wohlwollen der Exekutive entsteht. Allerdings ist auch dies irgendwie nachvollziehbar, ist doch der Richter Auftrag, die von der Exekutive gegebenen Gesetze zu vertreten und ihnen per Urteilsspruch im Zweifelsfall Geltung zu verschaffen.

Das die Gewaltenteilung in Deutschland zumindest im Hinblick auf die Judikative noch ganz prächtig funktioniert, beweisen die doch äußerst zahlreichen Urteile zu Lasten der Exekutive, angefangen beim Verfassungsgericht, dass der jeweiligen Regierung in schönster Regelmäßigkeit per Urteil deftige Ohrfeigen wegen massiver Gesetzesbrüche verpasst. Aber auch die Verwaltungs- und Sozialgerichte, sogar die Strafgerichte leisten im Sinne des Volkes ganz gute Arbeit, wir bräuchten nur sehr viel mehr Richter, damit den ganzen von Bürgern beklagten Gesetzesbrüchen der diversen Staatsbehörden überhaupt in vertretbarer Zeit nachgegangen werden kann...

Mir wäre jedenfalls angesichts der bereits per Richterspruch festgestellten Verfassungsbrüche per Gesetzeserlass durch die Regierungen der letzten .... 20 Jahre lieber, die Exekutive müsste jedes neue Gesetz und jede angedachte Gesetzesänderung erstmal dem Verfassungsgericht zur Prüfung und Absegnung als verfassungskonform vorlegen, bevor sie Gültigkeit für die Bevölkerung erhalten können. Das würde sofort ziemlich viel Schindluder und Staatswillkür unterbinden bzw. von vornherein verhindern und nicht immer erst mehrere Jahre dauern, bis mal ein Bürger mit seinem begründeten Bedürfnis nach Grundgesetzlichkeit bis zum Verfassungsgericht durchdringt. Ebenfalls fände ich es besser, wenn solche doch den Bereich der Grundgesetze empfindlich berührenden bis verletztende Verbote wie das eines Medienverlages wegen unliebsamer Presseartikel auf Basis des Vereinsgesetzes ausschließlich erst nach Prüfung und Genehmigung des Verfassungsgerichtes ausgeübt werden dürften, so wie es bei anvisierten Parteiverboten ja schon erfolgreich geübt wird.

Tatsächlich hätte das BMI wohl besser daran getan und rechtstaatlicher gehandelt, wenn es die Verfasser der betroffenen Artikel und ggfs. auch die Herausgeber ebenjener Artikel per entsprechender Klagen der Staatsanwaltschaft wegen Straftatbeständen wie z.B. Volksverhetzung den Strafgerichten zwecks gesetzestreuer Urteilsfällung vorgeführt hätte. Falls die Betreffenden dann strafrechtlich verurteilt wurden, käme anschließend eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit in Frage. Problem erledigt.

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