Dass die Staatsanwälte der Exekutive unterstehen und ihr weisungsgebunden sind, ist vollkommen korrekt und legitim, es sind ja eben die Anwälte des Staates.
Nunja, fast alle europäischen Staaten sehen das anders. So ist Deutschland eine Ausnahme in der EU, in der wegen der fehlenden Unabhängigkeit der Staatsanwälte von der Exekutive deren Haftbefehle in den anderen Staaten erstmal nicht gelten, inzwischen behelfsweise per zusätzlicher Richterunterschrift gelöst.
Soll heißen: Diese Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte von der Exekutive in Deutschland ist keineswegs normal.
Das Vorgehen der italienischen Staatsanwälte gegen die Mafia hätte bei deutschem System wohl gar nicht erst stattgefunden.
Anderes Problem: Nur partielle Anwendung des Strafrechts, z.B. Merkmal "öffentliches Interesse" - hier ist über die Weisungsgebundenheit an die Exekutive der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wären die Staatsanwaltschaften unabhängig, würden sie sich v.a. an den Gesetzen und Rechtsprechung orientieren. So werden "Feinde" verurteilt, "Freunde" gar nicht erst angeklagt. Leider nicht nur Theorie.
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Edit: Präziser.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2024 19:07).