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  • parasio

788 Beiträge seit 31.05.2005

Re: Rasse: Elsässer <-> Grundgesetz / Re: völkisch-nationalistisch

Mundo schrieb am 21.07.2024 11:49:

[...] manche Menschen überzeugt sind, Menschen ließen sich in unterschiedliche “Rassen“ aufteilen.
Auch Elsässer glaubt es, sonst würde er nicht das Wort Rasse verwenden.

Damit steht Elsässer mit beiden Beinen auf dem deutschen Grundgesetz, das die Rasse zur Unterteilung der Menschen als so wichtig erachtet, dass es sie gleich in Artikel 3 schreibt und dort auch nach aktueller Diskussion belässt:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Einzige Konzession, die das Grundgesetz hier macht, ist dass "niemand" wegen dieser "benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Das hinderte Exekutive wie Judikative über Jahrzehnte z.B. nicht daran, bzgl. des ebenso genannten Geschlechts Frauen von der Wehrpflicht auszuschließen oder ihre Arbeitsverträge vom Gutdünken des Ehemannes abhängig zu machen. D.h. Elsässer hier Verstöße gegen das Grundgesetz nachzuweisen, auf dieser Ebene wohl kaum möglich. Eher dass gegen das Grundgesetz verstößt, wer sagt, es gäbe keine Rassen, denn die werden vom Grundgesetz eben als fundamental angesehen und für die Bevölkerung Deutschlands als konstituierendes Unterscheidungsmerkmal gleich in Artikel 3 eingeführt. Durchaus erschreckend.

Dazu passt, dass auch in amtlichen Statistiken zwischen geborenen Deutschen und jenen mit Migrationshintergrund weiter unterschieden wird. Das historische Gedankengut kleidet sich nur in neue Gewänder.

Dazu passt Grundgesetz Artikel 116: "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Die "arische" Idee der Blutsabstammung hier sogar im Grundgesetz mit Bezug auf das Jahr 1937. Ebenso erschreckend, immerhin etwas abgemildert.

Ich habe über den Begriff "Rassenkampf" und nicht über "Rasse" im Allgemeinen geschrieben!
Und ich habe auch gesagt, dass Elsässer nichts Strafbares tut.
Interessanterweise äußert Du Dich aber überhaupt nicht zum Inhalt meines Kommentares, der sich mit dem Begriff "Rassenkampf" und seiner Heimat im völkischen Nationalismus auseinandersetzt und Elsässer in der Nähe dieses völkischen Denkens verortet.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2024 12:09).

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