einige Zitate aus einem Beschluss (1 BvR 1565/05) des Bundesverfassungsgerichts von 2008, im Kontext Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes:
... Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden(!). In der Bestrafung wegen dieser Äußerung liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht.
...Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen(!). Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen(!) oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.
...Angesichts der einschüchternden Wirkung(!), die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit dieser Lebensäußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden.
Apropos
[satire] oben in diesem Beschluss steht "Im Namen der Bevölkerung des Volkes". Wäre streng genommen somit das Bundesverfassungsgericht als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu betrachten, weil doch irgendwie "völkisch"? Wurden die dortigen Räumlichkeiten schon durchsucht um Beweismaterial sicherzustellen? [/satire]
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