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  • MB22

171 Beiträge seit 16.08.2024

Re: Batterieschrott?

Amboise schrieb am 16.10.2024 11:51:

MB22 schrieb am 16.10.2024 11:33:

Dass der Hersteller den garantierten Zustand (mindestens 70% SoH) schuldet. Da gibt es nichts zu interpretieren.

So ist das. Wenn der SOH nach 7 Jahren nur 50% hat und die Reichweite dadurch schlechter ist als erwartet, dann hat der Kunde Anspruch auf eine gewisse "Wertminderung". Die Wertminderung wird dann von einem Gutachter festgelegt auf den sich beide Seiten einigen.

Na das würde mich aber wundern. Können Sie das durch eine nennenswerte Zahl von Praxisfällen belegen?

Normalerweise gibt es den Weg der Wertminderung nur, wenn eine Besserung unmöglich oder unzumutbar (da reden wir von astronomischem Aufwand) ist. Jeder normalbegabte Anwalt wird die Herstellung des vertraglichen Zustandes locker vor Gericht erzwingen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.10.2024 12:13).

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