Ansicht umschalten
Avatar von InnocentBystander
  • InnocentBystander

138 Beiträge seit 28.01.2009

Re: Batterieschrott?

MB22 schrieb am 16.10.2024 12:09:

...
Normalerweise gibt es den Weg der Wertminderung nur, wenn eine Besserung unmöglich oder unzumutbar (da reden wir von astronomischem Aufwand) ist. Jeder normalbegabte Anwalt wird die Herstellung des vertraglichen Zustandes locker vor Gericht erzwingen.

Sehe ich auch so. Selbst wenn die Garantie erloschen ist und der Akku auf eigene Kosten getauscht werden muss ist das oft kein Wirtschaftlicher Totalschaden. Bis es bei jetzt recht neuen Autos soweit ist das getauscht werden sollte wird es auch noch günstigere Angebote für alternative Akkus geben als es jetzt schon gibt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten