Auch freiwillig darf jeder auch nur 70 bis 80km/h auf Autobahnen, 70 auf Landstraßen und 40km/h in Ortschaften fahren.
Rechtswidrige und gefährdende Langsamfahren ist nicht 10 bis 30km/h unter der unter besten Umständen zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
PKW mit Anhänger mit 65 statt 80 ist nie ein StVO-Verstoss.