pewoo schrieb am 30.06.2021 23:51:
Wenn die Urheber der Verwendung zustimmen, liegt natuerlich keine Urheberrechtsverletzung vor.
Hat man davon gehoert, dass die sich geaeussert haben?
Gerade im politischen Bereich sind Leute meistens froh, wenn ihre Ideen uebernommen werden.
In den meisten Büchern steht, daß Auszüge nur mit Zustimmung des Urhebers weiter verbreitet werden dürfen. Manchmal gestatten diese Urheber eine Verbreitung ausdrücklich, das steht dann aber in jeder Buchklappe. Daß heißt: Baerbock oder ihr Schreiber müssen diese Zustimmung einholen und nicht darauf warten, ob der verletzte Urheber sich beschwert.
Diebstahl geistigen Eigentums.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.07.2021 00:25).