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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Gemäß multilateraler Verträge sind Angriffskriege verboten, bleiben aber ...

Gemäß multilateraler Verträge sind Angriffskriege verboten, bleiben aber straffrei. Bislang können ausschließlich mittels nationaler Gesetzeswerke Personen, die für Angriffskriege verantwortlich sind, in einem Gerichtsverfahren bestraft werden. (hier wäre es einmal interessant, herauszuarbeiten, wieviele Nationen entsprechende Gesetze haben - und natürlich auch die Nennung der Namen der Nationen, die solche Gesetze haben)

Nun kenne ich immerhin eine Nation, die soetwas hat: die BRD.
Soll ich ganz ehrlich sein? Daß Herr Dr. Fischer und Herr Scharping noch nicht festgenommen und gegen Herrn Schröder noch kein Haftbefehl ausgestellt worden ist, ist ein ziemlich starkes Stück! Jetzt haben wir vernünftige Gesetze in Deutschland, aber die Menschen, die Kapitalverbrechen begehen wie eben eine Beteiligung an einen Angriffskrieg, die laufen noch frei herum.

Damit bin ich noch nicht am Ende meines Zornes angekommen:
Es existieren multilaterale Verträge, die Völkermord unter Strafe stellen. Ein Diplomatenstatus schützt nicht vor der Strafverfolgung.
Doch Herr Kissinger (hat über 2 Mill. Menschen auf dem Gewissen) und Herr Assad (hat über 1 Mill. Menschen auf den Gewissen) laufen ebenfalls noch frei herum!

Wie lange müssen die Angehörigen der Opfer noch warten, bis die bestehenden Gesetze Anwendung finden?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2023 16:46).

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