Palivec schrieb am 19.07.2023 14:43:
GrenSo schrieb am 19.07.2023 14:35:
Lies dir bitte noch mal alles in Ruhe, durch, was du in den Links findest, denn das ist der Originallaut und beschäftige dich ggf. noch zusätzlich mit Jura und dem Völkerrecht. Ich kann dir nicht alles vorbeten, da dir mein Stundensatz, auch wenn Völkerrecht nicht mein Sachgebiet ist, auf Dauer wohl zu hoch sein wird.
Alter, was redest Du von Stundensatz?
Es müsste Dir eine Ehre sein, mich zu widerlegen - wenn Du es könntest! 😊
Aber ich versteh Dich, ist für die Reputation nicht so gut, wenn man argumentativ baden geht. Na dann tschüssikowski!
Noch mal, warum soll ich dir etwas vorbeten, was du schwarz auf weiß in nur zwei Links nachlesen kannst? Du wolltest eine Begründung haben, warum der Afghanistankrieg ab 2001 nicht als Angriffskrieg zu bewerten ist und den hast du jetzt bekommen. Vielleicht weißt du aber auch schlicht mehr, als so mancher Professor und Experte für Völkerrecht, die dies in der Vergangenheit und auch heute noch so werten.
Das Ganze hat nichts mit Reputation oder sonstigem zu tun, sondern alleine schon damit, dass ich keine Rechtsberatung in einem Forum durchführe und auch keine Lehrberechtigung habe.
So what?
*Ergänzung: Und bitte bleibe bei einer normalen Wortwahl und Sprache und lass so Dinge wie "[i]Alter, was redest Du [..] [/i]". Ich denke mal, auch du solltest über einem solchen Niveau stehen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2023 14:55).