Palivec schrieb am 19.07.2023 12:50:
GrenSo schrieb am 19.07.2023 12:00:
Yoyo lebt schrieb am 19.07.2023 10:45:
Die Gehirnwäsche muss schon weit vorangeschritten sein oder man ist selbst Teil der herrschenden Eliten.
Oha. Dann erkläre mal bitte juristisch betrachtet, was an der Aussage des Vorposters nicht stimmt?
Als Jurist bin ich da jetzt mal sehr auf deine Ausführungen gespannt.Nö, ist unnötig.
Der Vorposter drückt sich ja um die Begründung,
Dann liefere ich dir die damalige Begründung, welche auch noch nach heutiger Ansicht völkerrechtlich legitim ist und daher der Afghanistankrieg ab 2001 nicht als Angriffskrieg zählt: UN-Charta Artikel 51 (https://legal.un.org/repertory/art51/english/rep_orig_vol2_art51.pdf) in Einheit zur Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrates (https://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1368.pdf), welche einstimmig angenommen wurde.
*Edit: Ergänzung der Einstimmigkeit zur Resolution 1368
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.07.2023 13:09).