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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Gleicheit im Unrecht

ungebildeterKeks schrieb am 19.07.2023 01:10:

Denn Recht setzt Universalität voraus, ohne die es nicht existieren kann. Gleiches muss gleich behandelt werden. Aber genau das soll eben nicht gelten.

Also weil X nicht belangt wurde, darf Y ja keineswegs verfolgt werden?
Das ist doch mal ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit!

Man muss realistisch sein. Voraussetzung für die juristische Verfolgung von Kriegsverbrechen und Angriffskriegen ist, dass der Täter auf der militärischen und gegebenenfalls politischen Verliererseite steht.

Deswegen wurden die deutschen und japanischen Kriegsverbrechen verfolgt und bestraft, die amerikanischen (Hiroshima), britischen (1000-Bomber-Nacht) und sowjetischen (Katyn, Überfall auf Polen) aber nicht, denn sie waren auf der Siegerseite. Traurig und unbefriedigend, aber kein Grund, die Nazis nicht zu bestrafen.

Mit anderen Worten, ohne eine bedingungslose Kapitulation der RF bzw. einen politischen Machtwechsel in Russland wird da nix laufen - analoges gilt für amerikanische Verbrechen.

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