ungebildeterKeks schrieb am 19.07.2023 01:10:
Denn Recht setzt Universalität voraus, ohne die es nicht existieren kann. Gleiches muss gleich behandelt werden. Aber genau das soll eben nicht gelten.
Also weil X nicht belangt wurde, darf Y ja keineswegs verfolgt werden?
Das ist doch mal ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit!
Du könntest das auch anders formulieren:
Wenn die Taten von X straffrei blieben, können die entsprechenden Taten von Y nicht strafbar sein.
Wenn du aber Y für seine Taten strafrechtlich verfolgen willst, kommst du nicht umhin, auch X für seine Taten strafrechtlich zu verfolgen.
Gleiches Recht für alle.