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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

Re: Was hat sie studiert? Völkerrecht?

otmars schrieb am 19.07.2023 13:22:

Bei der völkerrechtlich Seite ist es ein Beistand gegen den Krieg und die Tötung von ethnischen Russen im Don Bas.

Nur ist dies völkerrechtlich keine Grundlage für Russland verdeckt und offen mit militärischen Mitteln oder gar einem Angriffskrieg, der ebenso nur darauf basiert, dass Russland die sogenannten Volksrepubliken, welche es aber völkerrechtlich nicht gibt, anerkannt und im Nachgang in der RF eingliederte, dort zu intervenieren.
Womit ich jetzt, da ich das Ganze rein juristisch betrachte, die Taten von beiden Seiten bewerten will.

Was die Krim betrifft wollte die Mehrheit der Bevölkerung eine autonome Republik innerhalb der RFR werden. Während der UdSSR war die Krim eine Autonome Republik in der USSR. Die kiewer Regierung hat sich nie an die Verträge über die Autonomie gehalten. Die Mehrheit auf der Krim sind ethnische Russen.

Auch dies ist völkerrechtlich nicht relevant und ebenso keine Grundlage für das, was auf der Krim 2014, durch die dortige Referendum, erfolgte. Auch die Ethnie einer Bevölkerungsgruppe spielt dabei in dem Zusammenhang keine Rolle.
Wie gesagt, ich betrachte das Ganze jetzt mal als Jurist und wertfrei.

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