Natürlich gehen wir düsteren Zeiten entgegen – so oder so, natürlich lässt sich alles immer noch zusätzlich durch unkluges Handeln befeuern. Ist aber jetzt wie mit dem Klimawandel, man muss sich schon auf das unvermeidbare vorbereiten – Augen verschließen und Gefahren für Leib und Leben durch Nichtstun oder Relativieren abzuwenden ist der Weg in den Untergang:
Wir werden mit Naturkatastrophen und bisher ungekannten Wetterphänomenen leben müssen. Dazu gehören die Deichverteidigung und ein Zivil- und Katastrophenschutz, der den Namen verdient.
Und so ist das auch mit der Kriegstüchtigkeit:
Wir werden viele Jahre mit einer Bedrohung und dem Potenzial eines NATO-Bündnisfalls verursacht durch Russland oder sonstiger Protagonisten leben müssen. Wer seine Kinder nicht auf den Kriegsfall vorbereitet, der macht, dass seine Kinder mit einer Schnellausbildung in den Krieg ziehen. So eine Generalmobilmachung ist auch in Deutschland kein Wunschkonzert: Das Wehrpflichtgesetz ist weiterhin gültig und sieht eine Einberufung zum Kriegsdienst vor, siehe § 3 WPflG: "(5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet."
Im Lichte dieser unschönen Herausforderungen (Klimawandel und Kriegsgefahr) wäre es ausgesprochen fahrlässig, Krankenhäuser, Bunker/Notunterkünfte, Bevölkerungswarnung/Sirenen nicht zu ertüchtigen.