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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Außenministerin zum Fremdschämen

From Hell schrieb am Heute, 17:36:

Baerbock Zitat Pressekonferenz:
"In den letzten Wochen haben sich mehr als 100.000 russische Soldaten mit Geschützen und Panzern in der Nähe der Ukraine versammelt ohne nachvollziehbaren Grund und es ist schwer das nicht als Drohung zu verstehen"

Die russischen Soldaten befinden sich wohlgemerkt alle auf ihrem eigenen Staatsgebiet.

Wenn Du den von Dir zitierten Satz aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass es auch nicht anders behauptet wird.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die NATO um mehr als 1000km der russischen Grenze genähert mit der Drohung direkte Grenzländer zu intergrieren und hat zigfach zigtausende internationale Soldaten mit Geschützen und Panzern in der Nähe der russischen Grenze versammelt, wohlgemerkt tausende Kilometer außerhalb der Heimatländer dieser Soldaten, ... und das soll dann nicht als Drohung zu verstehen sein?

Es ist als Ausdruck internationalem Rechts zu sehen und als Hinweis auf die Attraktivität Russlands für die beigetretenen Staaten.

Mangelt es der Dame an Urteilskraft?

Mangelt es Dir an Respekt vor den Entscheidungen souveräner Staaten?

Baerbocks Aussagen zur Pressefreiheit und der RT-Sperrung auf Youtube sind ebenso grotesk.
Pressefreiheit bedeutet also dass es "keine staatliche Einmischung in dem Bereich gibt und wir eine klare Verfassung haben, die verbietet dass es einen staatlichen Rundfunk gibt ..." ... der Staat ist also gar nicht dafür zuständig Grundrechte wie z.B. die Pressefreiheit zu garantieren, sondern nur selbstbeschränkt im eigenen Gebrauch der Pressefreiheit.

Russland kann sich als Staat auf keine Grundrechte aus dem GG berufen. Zwischen Staaten ist es Völkerrecht, nicht Verfassungsrecht. RT ist eine Untereinheit dieses Staats.

Non sequitur gelöscht.

Und im Falle der Youtubesperrung von RT, die Deutschland großzügig toleriert, weil die Meinungsfreiheit von einem privaten Betreiber eingeschränkt wird. .... heißt das dann dass ein Firmeninhaber seiner Angestellten während der Arbeitszeit an die Möpse fassen kann, weil es im Rahmen einer privaten Firma geschieht? Oder sind auch privat organisierte Unternehmen an die Grundrechte gebunden?

Das muss Russland mit YouTube selbst ausmachen oder einen Hoster in Russland beauftragen. Siehe oben.

Und damit werden die Anmerkungen Baerbocks, wenn man die Zuständigkeit zu Grundrechten wie Baerbock definiert, zu Nawalny noch absurder, denn woher soll da eine Zuständigkeit herrühren.

Unter anderem: Europäische Menschenrechtskonvention. Ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen Russland und u.a. Deutschland.

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