Die russischen Soldaten befinden sich wohlgemerkt alle auf ihrem eigenen Staatsgebiet.
Wenn Du den von Dir zitierten Satz aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass es auch nicht anders behauptet wird.
Wenn du den Satz aufmerksam gelesen hättest und bemerkt hättest dass ich "wohlgemerkt" und nicht "anders als behauptet" geschrieben habe, dann wäre dir als Sinn die Diskrepanz zu den NATO-Soldaten, die außerhalb ihres Landes agieren, aufgefallen.
Es ist als Ausdruck internationalem Rechts zu sehen und als Hinweis auf die Attraktivität Russlands für die beigetretenen Staaten.
Deine angesprochenen Punkte sind völlig irrelevant, denn meine Anmerkung bezog sich auf den Vorwurf Baerbocks, dass die Annäherung militärischer Truppen und Materials als Bedrohung einzustufen sind. Aber offensichtlich nur die Bewegung Russlands auf eigenem Territorium (btw durch internationales Recht gedeckt) und die Bewegungen internationaler Truppenbündnisse in Richtung eines Gegners bemerkt diese Person gar nicht?
Mangelt es Dir an Respekt vor den Entscheidungen souveräner Staaten?
Ob ein Staat der NATO beitreten kann oder nicht ist eine Entscheidung der NATO, denn nicht die NATO tritt dem Staat bei. Die Basis ist eine politische Entscheidung und geht im Kern um die Frage wie weit man Waffensysteme an einen erklärten Gegner dauerhaft heranbringen möchte. Die Reaktionszeitverkürzung bei einem Angriff steigert die Gefahr einer Fehlreaktion. Die Aufnahme osteuropäischer Staaten wäre nicht notwendig gewesen, denn eine Erklärung man würde eingreifen falls diese Staaten auch ohne NATO-Mitgliedschaft überfallen würden hätte den selben Effekt gehabt - aber man hätte keine Waffensysteme näher an Russland heranstationieren können.
Hier liegt also ein Mangel an Respekt vor den Sicherheitsinteressen Russlands vor, den die NATO für sich aber reklamiert.
Russland kann sich als Staat auf keine Grundrechte aus dem GG berufen. Zwischen Staaten ist es Völkerrecht, nicht Verfassungsrecht. RT ist eine Untereinheit dieses Staats.
Was für ein Schwachsinn. RTdeutsch ist keine Behörde Russlands, sondern ein journalistisches Medium. Selbst Baerbock benennt das in Ihrem Schlussstatement der Pressekonferenz so.
Das muss Russland mit YouTube selbst ausmachen oder einen Hoster in Russland beauftragen. Siehe oben.
Und wieder Schwachsinn. Die Verhinderung von Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland ist nicht Sache Russlands, sondern im deutschen GG festgelegt. Und wenn ich in Deutschland die Seite öffnen will, dann sind die Seiten dem deutschen GG unterworfen (z.B. darf kein Hakenkreuz zu sehen, etc) und das GG für die Meinungs- oder Pressefreiheit zuständig.
Und damit werden die Anmerkungen Baerbocks, wenn man die Zuständigkeit zu Grundrechten wie Baerbock definiert, zu Nawalny noch absurder, denn woher soll da eine Zuständigkeit herrühren.
Unter anderem: Europäische Menschenrechtskonvention. Ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen Russland und u.a. Deutschland.
Und zum fünften Mal inhaltlich nicht verstanden? Die Ausführungen Baerbocks (" wenn man die Zuständigkeit zu Grundrechten wie Baerbock definiert") folgend ist die Bundesregierung nicht für die Einhaltung von Rechten zuständig, sondern nur dafür dass sie selbst die Rechte nicht bricht. Und Baerbock maßt sich da sogar die Zuständigkeit im Ausland (Russland) an.
Tut mir leid, dass mein Beitrag zu komplex für sie war ... aber machen sie sich nix draus, sie waren dann auch nicht der beabsichtigte Adressat