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  • Ludwig

971 Beiträge seit 10.08.2023

Bei Sanktionen ist man da schon weiter ...

" In Teil vier des Zusatzprotokolls von 1977 findet sich hier eine Bestimmung, dass sich Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen."

Man darf nach der Konvention z. B. nicht Produktionsstätten von Antibiotika bombardieren. Die Auswirkungen auf die Bevölkerung wäre zu verheerend.

Aber den Zugang der Bevölkerung zu Antibiotika über Sanktionen zu verhindern ist nicht zu kritisieren.

Davon ab endet die Diskussion bezüglich einer fragwürdigen Äußerung der Außenministerin spätestens dann wenn die Bundesregierung verlautbaren läßt daß man nur russische Kriegsverbrechen bewertet, nicht hingegen Handlungen oder Äußerungen Anderer. Und schon gibt es gar keine Basis für irgend eine Diskussion zu dem Thema.

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