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Avatar von _v_
  • _v_

mehr als 1000 Beiträge seit 31.12.2014

Die Antwort ist eindeutig NEIN

Zuerst zur Klärung:
Die Frage wäre mit "JA" zu beantworten wenn beide Teile der Frage positiv beantwortet werden müssten/könnten.
Wenn nur eine Frage mit "NEIN" zu beantworten wäre, ist auch die komplexe Frage mit "NEIN" zu beantworten.
Sollte eine Frage mit "JA" oder "unbestimmt" beantwortet werden müssen und die andere mit "unbestimmt" müsste man die Komplexe Frage mit "unbestimmt" beantworten.

Zuerst also die einfache Frage, die Frage nach Drohnen auf Moskau.
Generell ist der Beschuss eines Landes, mit dem man sich in einer militärischen Auseinandersetzung befindet nicht zwingend völkerrechtswidrig. Da die Drohnen auf Moskau im wesentlichen abgefangen oder abgelenkt wurden ist nicht endgültig klar, ob sie militärische oder zivile Ziele hatten. Die Antwort darauf wäre entscheidend: Militärische Ziele - nicht völkerrechtswidrig, zivile Ziele völkerrechtswidrig. Entscheidend ist, worauf gezielt wurde, nicht was getroffen wurde bzw wo die Drohne vernichtet wurde.
Folglich: "unbestimmt".

Bleibt die Frage nach Annalena.
Hier gibt es nichts unbestimmtes. Eine Außenministerin, die in einer öffentlichen Erklärung behauptet irgendein "Wir" befindet sich im Krieg mit der RF ist mit völkerrechtlich bedenklich noch sehr diplomatisch ausgedrückt.

Folglich: Die Antwirt auf die Frage ist "NEIN".

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