Wenn mal so richtig Krieg ist, dann hat das Völkerrecht ohnehin (leider) Pause.
Letztlich ist die Frage nur die: Darf man den Feind mit gleichen Mitteln bekämpfen, die dieser selbst anwendet?
Ich würde gerne Nein sagen, und bei Krankenhäusern oder Schulen ist das auch ein klares Nein. Und auch bei der Behandlung von Kriegsgefangenen.
Aber die Grauzone ist unendlich groß. Einen Drohnen- oder Raketenangriff wird man stets irgendwie rechtfertigen können. Im Zweifelsfall ist der Feind schuld. Die Rakete sollte ein militärisches Ziel treffen, doch durch ihren Abschuss trafen ihre Trümmer eben zivile Ziele. Das ist geradezu Russlands Pauschalantwort, wenn wieder mal ein Wohn- oder gar Krankenhaus getroffen wurde.
Was sagt das Völkerecht zu einem Angriff mit Atomwaffen? Und auf die "erlaubte" Reaktion darauf?