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Avatar von Ignoramus-et-Ignorabimus
  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Im Zweifel für den Angreifer ...

... gilt ja wohl für beide Seiten. Wenn es also für Russland in Ordnung ist, auf ukrainische Städte mit vollkommen ungeeigneten Objekten wie Anti-Schiffs-Flugkörpern und S300 Flugabwehrraketen zu schiessen, bei denen vollkommen klar ist, dass sie, selbst wenn sie auf militärische Einrichtungen zielen würden, zu einer hohen Wahrscheinlichkeit irgendein ziviles Ziel treffen, dann kann man der Ukraine nicht vorwerfen, dass sie mit ihren Drohnen versuchen, die russische Luftabwehr zu überwinden.

Im Übrigen, ist noch kein Moskauer Bürger durch diese Drohnenangriffe zu einem anderen als einem finanzeillen Schaden gekommen. Eine Bilanz von der die Ukrainer als Opfer russischer Terrorangriffe nur träumen können.

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