Wenn doch offensichtlich eine strafrechtliche Handlung von Frau Baerbock vorliegt, warum findet sich dann kein Fachman für Recht und sorgt dafür, daß sie sich vor Gericht dafür verantworten muss?
Beim Normalbürger wird da "kurzer Prozess" gemacht. Warum also nicht auch bei unseren Politikern? Vor dem Gesetz, so heißt es, sind alle gleich. Oder etwa nicht?