innerhalb des Rahmens des internationalen Rechts bewegen sich fortgesetzte Angriffe ohne militärischen Nutzen vor allem mit Treffern im zivilen Raum jedoch nicht. Das sollte einer studierten Völkerrechtlerin klar sein. (Roland Bathon)
Diese Auslegung ist falsch, es muß ein überwiegend militärischer Nutzen sein bzw. die zivilen Opfer müssen gegenüber dem militärischen Nutzen Verhältnismäßig sein. Da die meisten Beobachter von dem militärischen Nutzen der Krimbrücke überzeugt sind, einschließlich des russischen Militär, können Zivile Opfer bei der derselben Zerstörung billigend in Kauf genommen werden. Zumal viele Zivilisten ja bewußt ins Zielgebiet reisen um dort Urlaub zu machen. Das ist dann ungefähr so als würde man auf der A2 16.30Uhr spazieren gehen, selber Schuld.
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