Die Bundesregierung spricht "erleichtert jüdische Zuwanderer aus der Ukraine aufnehmen"!
Grundgesetz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder BEVORZUGT werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Entweder braucht Deutschland qualifizierte Zuwanderer nach invidueller Einzelfallentscheidung oder nicht.
Aber unser Grundgesetz gibt es nicht her einen jüdischen Ukrainer gegenüber einen Agnostischen Russen aus Irkuts zu bevorzugen ( oder einen Moslem aus Brasilien ).
Und Begründung "Treblinka" steht auch nicht im Wortlaut des Grudngesetz!