Oh, die Ukraine hat nur vom ISIS gelernt. War doch in Syrien auch nicht anders: zivile Gebäude als Basen genutzt.
Das hat die Bundeswehr im Kalten Krieg auch gemacht. Bauernhöfe, Industriehallen, öffentliche Gebäude (Schulen, Mehrzweckhallen, Amtsstuben) werden als Kasernen oder Kp, Btl, Rgt, Div oder Korpsgefechtsstand genutzt. Das ist in kriegerischen Handlungen ganz normal. Es ist also keine Erfindung der Ukrainer und kein Verstoss Russlands. Definitiv ist im II. Zusatzprotokoll §15 von 1977 Genfer Abkommen von 1949 verboten "Anlagen mit gefährlichen Kräften" anzugreifen. Explizit ist das lagern rund um eine solche Einrichtung nicht verboten. Hier muss unbedingt nachjustiert werden. 50km Umkreis wäre hier anzustreben.
Artikel 15
Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten Anlagen oder Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten, nämlich Staudämme, Deiche und
Kernkraftwerke, dürfen auch dann nicht angegriffen werden, wenn sie militärische Ziele darstellen, sofern ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann.
https://www.drk.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Das_DRK/Materialien/Allgemein/DRK_Zusatzprotokoll_02_Genfer_Abkommen.pdf