Die BnetzA hat als exekutive Regulierungsbehörde auf Bundesebene ein vielfältiges Aufgabenspektrum im Auge zu behalten. Über Beschlusskammerentscheidungen oder Regulierungsverfügungen werden beispielsweise auch juristisch verbindliche Durchführungsbedingungen"in eigenständig unabhängiger Entscheidungsverantwortung" gesetzt.
Dieses Erbe (und das Selbstverständnis?) aus dem Zeitalter der Post- und Telekommunikationsmopols wurde im Wesentlichen auf neu hinzu gekommene Themenfelder ausgeweitet.
Es wurde allerdings legislativ nie interpetationsfrei legaldefiniert, wie transparent oder in welcher Art und Weise essentiell zuständig (?) bearbeitete Grundsatzfragen oder längerfristig angelegte Regulierungsziele verfolgt, angepasst oder deren "Einzelerfolge" erläutert werden.
Im Telekommunikationssektor agiert die BnetzA sowohl als Akteur (z.B. Regulierungsverfügungen) als auch Richter (Beschlusskammerverfahren). Wie sie dabei u.a. unterschiedliche Interessenlagen vor dem Hintergrund des § 2, TKG gewichtet, bleibt ihr Geheimnis.
Über veranlasste Anhörungen (Wer entscheidet über hierüber erwartete Schwerpunktrückmeldungen wirklich?) wird eine Scheinöffentlichkeit suggeriert, weil allein der Behördenapparat (keine extern weitgehend neutral zusammengestelltes Fachgremium) entscheidet, wie eingetroffene Stellungsnahmen bzw. Antworten oder Hinweise "zusammenfasend gewichtet" bzw. vor dem Hintergrund welcher (exekutiver) Handlungsziele einzusortieren wären.
Global-galaktisch wird zwar stets eine innovative Marktentwicklung und freier Wettewerb in den Vordergrund der eigenen Handlungsweise gestellt. Wobei allerdings die gewerblichen TK-Kunden und privaten Verbraucher (Bürger!!!) regelmäßig unter die Räder kommen.
Exemplarisches Negativbeispiel ist der Zustand des bundendeutschen Mobilfunkmarkt als real exitierendes Oligopol. Die BnetzA hat nie wirklich nachhaltig (z.B. über Regulierungsvorgaben)versucht vielfätig praktizierte SMS/MMS-Abzockergrundlagen kundenorientierter im Sinne zahlungspflichtiger Nutzer in den Griff zu bekommen (bzw. generell einzuschränken). Noch hat sie seit Start des Mobilfunkwettbewerbs über juristisch durch die selbst gestaltete Versteigerungsbedingungen für eine flächendeckende Abdeckungsverpflichtung (innerhalb von x-Jahren) gesorgt. Momentan streitet sie sich über die Erfüllung von selbst gesetzten Ausbauverpflichtungen aus 2015, bewertet etwa 2020, mit juristisch faktischen Konsequenzen (betriebswirtschaftlich schmerzende Pönale) bis wann?
Hinsichtlich legitimer Verbraucherinteressen (Entgeltbetrug bei "Ruf mich an" oder R-Gespräche, xDSL-Bandbreitenversprechen, Identitätsdiebstahl bzw. Rufnummernverschleierung bei Abzockeranrufen, uvm.) musste die BnetzA immer wieder "im Nachhinein" zum Jagen getragen werden. Wohlgemerkt bezüglich Vermarktungsgrundlagen, wo sie selbst regulatorisch tätig war, bzw. ihre "Vorgaben" so ausformuliert hat, das spezifische Realisierungsbedingungen (von den Anbietern) breit interpretiert werden konnten.
Warum denn bei Beschwerden konkret Stellung beziehen, bzw. für exekutiv stringentes Handeln sorgen? Den formale Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung versteht doch eh keiner mehr (und die Fachpresse interessiert es nicht). Was durch die BNetzA erfolgreich im TK-Sektor vernebelt werden konnte, wird aktuell nicht nur im Energiesektor fortgeführt!
Wenn der BNetzA gesicherte Informationen über das fehlende WR-Abschalterelais (welches Bestandteil der leider i.d.R. nur einmaligen Zertifizierung war) vorlagen, oder "glaubhaft" mitgeteilt wurden, oder sogar technologisch eigenverantwortliche ermittelte Erkenntnisse hatte, dann ist bei nur theoretisch denkbarer Gefahr für Leib oder Leben ein exekutiver Duchgriff zwingend!
Einerseits mit der öffentlichen Benennung von Roß und Reiter, sowie andererseits mit der Bitte um Amtshilfe, das nicht mehr in einem sicherheitsrelevant zertifizierten Zustand ausgelieferte Produkte aus der Vermarktung (online wie offline) genommen werden müssen! Fallweise unverzüglich (weil objektiver Betrug) zu beschlagnahmen wären. Ein derart sicherheitskritischer Elektroschrott stellt sonst ein permanentes Betriebsrisiko (Verramschung, Flohmärkte, später auf Dachboden gefunden, etc.) noch über Jahrzehnte dar.
In einem Rechtsstaat sollte sich auch die BNetzA für ihr konkretes Verhalten im vorliegenden Sachverhalt erschöpend erklären müssen. Und ggf. wären diesbezügliche Gesetze eineindeutig abzuändern, damit endlich klar wird, wer allgemein bei ähnlichen "Vorgängen" was wann in welcher Form zu veranlassen hätte.
Ein exekutiv agierendes Organisationkonstrukt im Nebel öffentlich oft kaum nachvollziehbarer Handlungskonsequenzen, welche ihre selbst postulierten Erfolge über marketingorientiert verfaste Jahresberichte suggeriert, darf und kann sich die Bundesrepublik nicht mehr leisten! Oder akzeptiert eine demokratische Gesselschaft inzwischen bürokratische Monster ohne öffentliche Kontrolle auch bei Detailaspekten?