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  • Alterna Tieflos

mehr als 1000 Beiträge seit 15.04.2016

Blockaden sind nicht genehmigungsfähig

Ich bezweifle, dass die Blockade genehmigt war, kann sie gar nicht. Nötigung gibt das Demonstrationsrecht nicht her.
Ich finde es völlig richtig, diese Rechtsbrecher über zivilrechtliche Klagen vollumfänglich für die von Ihnen verursachten wirtschaftlichen Schäden haftbar zu machen.
DHL könnte da eine wichtige Vorbild Rolle spielen, damit solche wachsweichen Beschwichtigungen wie die von VW gegenüber der Autoschlüsseldieben von Greenpeace nie wieder vorkommen. Auch die Kotwerfer vom Hambacher Forst gehören selbstverständlich für die Mehrkosten in Haftung genommen.
Irgendwann muss mal Schluss sein mit der Narrenfreiheit der CO2 - Phobikern.

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