Oscar Alx schrieb am 21.08.2024 01:43:
Zitate aus dem Artikel:
Und zur Übergangsregierung gehören auch [...] und prominente Mitglieder der Zivilgesellschaft Bangladeschs. Vielversprechend ist zudem, dass ihr zwei 26-jährige Studentenführer – Nahid Islam und Asif Mahmud – angehören.
Young Talent Time des World Economic Forums wieder mal?
Allerdings ist schon die Existenz der Übergangsregierung – ganz zu schweigen von der Befugnis, die Verfassung zu ändern – an und für sich verfassungswidrig.
Immer wieder das Problem mit dem Farbrevolutionen: sie sind gesetzwidrig und schlicht und nur durchgeführt um den demokratischen Weg zu umgehen. So war es bspw. in der Ukraine bei der Orangen Revolution und dem "Euromaidan".
Eine weitere kritische Entscheidung, ist die Frage, wann Wahlen abgehalten werden sollten. Die Verfassung schreibt eine dreimonatige Frist vor. Doch sollte die Übergangsregierung die Wahlen überstürzt durchführen, wird sie wahrscheinlich keine der aktuellen Probleme des Landes erfolgreich bearbeiten können.
Die Übergangsregierung hat schlicht und einfach kein Mandat um irgendwelche Änderungen durchzuführen. Sie ist illegal!
Und wenn in der Verfassung steht der König ist ein absoluter Herrscher dann ist jeder Änderungsversuch auch per se illegal. So what? Manchmal kann man das bestehende Regime eben nur auf illegale Weise stürzen. Und die Verfassung muss dann manchmal eben geändert oder ersetzt werden. Auslöser der jetzigen Proteste war ja auch dass das Verfassungsgericht entschieden hat das eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu bevorzugen ist.
Wenn die Bevölkerung nicht mehr hinter Verfassung steht dann wird es Zeit für eine neue.
Aber erst einmal müssen schleunigst freie und faire Wahlen abgehalten werden damit eine demokratisch legitimierte Regierung gebildet werden kann welche die notwendigen Änderungen, auch an der Verfassung, angeht. Denn die jetzige Regierung hat einen Mangel an Legitimität, auch wenn der wenig mit der Verfassung zu tun hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.08.2024 09:53).