Zitate aus dem Artikel:
Und zur Übergangsregierung gehören auch [...] und prominente Mitglieder der Zivilgesellschaft Bangladeschs. Vielversprechend ist zudem, dass ihr zwei 26-jährige Studentenführer – Nahid Islam und Asif Mahmud – angehören.
Young Talent Time des World Economic Forums wieder mal?
Allerdings ist schon die Existenz der Übergangsregierung – ganz zu schweigen von der Befugnis, die Verfassung zu ändern – an und für sich verfassungswidrig.
Immer wieder das Problem mit dem Farbrevolutionen: sie sind gesetzwidrig und schlicht und nur durchgeführt um den demokratischen Weg zu umgehen. So war es bspw. in der Ukraine bei der Orangen Revolution und dem "Euromaidan".
Eine weitere kritische Entscheidung, ist die Frage, wann Wahlen abgehalten werden sollten. Die Verfassung schreibt eine dreimonatige Frist vor. Doch sollte die Übergangsregierung die Wahlen überstürzt durchführen, wird sie wahrscheinlich keine der aktuellen Probleme des Landes erfolgreich bearbeiten können.
Die Übergangsregierung hat schlicht und einfach kein Mandat um irgendwelche Änderungen durchzuführen. Sie ist illegal!