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  • wolfdieter

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Zu Schuldhaft gehört Wissentlich.

DachsH schrieb am 03.07.2021 10:53:

Der Verzicht auf eine Sicherung ist schuldhaftes Versagen des Hauseigentümers.

Zu Schuldhaft gehört Wissentlich. Wäre bei mir beispielsweise nicht gegeben, beim Landwirt sicher auch nicht. Anders als etwa bei Gas, dessen Gefahr allgemein bekannt ist, und das auch jährlich vom Schornsteinfeger überprüft wird.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.07.2021 11:55).

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