Xeus schrieb am 6. Juni 2012 19:43
> Ich habe ihnen bereits zwei Beispiele gezeigt bei denen trotz
> Zinszahlungen und 0 Tilgung kein neues Geld notwendig ist.
Wenn man bei dem Beispiel mit dem Nachbarn außer Acht lässt, woher
die 500€ Einkommen und die 1000€ Guthaben des Nachbarn gekommen sind,
ist die Argumentation auch völlig richtig, dann muss kein neues Geld
geschöpft werden, das Geld wechselt lediglich nur von A nach B. Dabei
fehlt natürlich völlig die Betrachtung der Gesamtgeldmenge, die sich
im Umlauf befindet. Ohne diese Betrachtung kann es aber keinen
Zwangsmechanismus zur Neuverschuldung aufgrund der Zinsbelastung
geben. Tatsache ist aber, dass alles Geld in diesem System , dass
sich im Umlauf befindet, als Kredit geschöpft wird und mit Zinsen
belastet ist. Das heißt alles Geld, muss an irgendeine Bank + Zinsen
zurück gezahlt werden. Wenn dein Nachbar ein Guthaben von 1000€ hat,
muss jemand anderes dafür Schulden gemacht haben. Wenn du ein
Einkommen von 500€ erhälst, muss auch dieses bei jemand anderem als
Schuld + Zinsen zu Buche schlagen. Deine isolierte Betrachtung in dem
Beispiel mit dem Nachbarn greift darum zu kurz. Es gibt im Grunde
kein positives Geld, das ausschließlich als Guthaben erscheint.
> Warum bringen Sie nicht mal wenigstens ein solches kleines Beispiel
> in dem eine Kreditaufnahme notwendig ist (abgesehen von Sonderfall
> Konkurs)? Ich sage ihnen warum, weil sie kein einziges Beispiel
> finden können in dem das notwendig wäre.
Also ich probier mal ein vereinfachtes Beispiel, bestehend aus einer
Bank "X" und 2 Wirtschaftsteilnehmern "A" und "B":
Bank "X" gibt einen Kredit an Unternehmen "A" von 100 GE zu 5%
Zinsen.
Bank "X" gibt einen Kredit an Unternehmen "B" von 100 GE zu 5%
Zinsen.
Die Zinsen werden nach einem Jahr fällig. Es sind folglich 200 GE als
umlaufende Geldmenge im Wirtschaftskreislauf.
Nach einem Jahr zahlt Unternehmen "A" 105 GE zurück an die Bank, es
hat durch den Handel mit Unternehmen "B" 5 GE verdient. Der Kredit
von 100€ wird bei der Rückzahlung bilanztechnisch vernichtet (das
Geld verschwindet wieder, wo es hergekommen ist), sprich, die Schuld
wird getilgt.
Jetzt hat die Bank 5€ Zinsgewinn.
Es sind jetzt nur noch 95 GE im System, die Unternehmen "B" maximal
zurückzahlen kann.
Es fehlen Unternehmen "B" also 10 GE (105 - 95). Um seine Schulden +
Zinsen begleichen zu können, muss es sich neu verschulden.
Selbst, wenn die Bank jetzt Ihren Gewinn 5€ an Unternehmen "B" (z.B.
den Staat) abtritt, reicht die Gesamtsumme für Unternehmen "B" nicht
aus um Tilgung + Zinsen leisten zu können, weil ja insgesamt 105€ zu
zahlen sind. Jetzt könnte Unternehmen "B" noch Waren auf dem Hof
stehen haben, weswegen es noch Kredit von der Bank bekommt, Stichwort
"Neuverschuldung".
> Ich habe ihnen bereits zwei Beispiele gezeigt bei denen trotz
> Zinszahlungen und 0 Tilgung kein neues Geld notwendig ist.
Wenn man bei dem Beispiel mit dem Nachbarn außer Acht lässt, woher
die 500€ Einkommen und die 1000€ Guthaben des Nachbarn gekommen sind,
ist die Argumentation auch völlig richtig, dann muss kein neues Geld
geschöpft werden, das Geld wechselt lediglich nur von A nach B. Dabei
fehlt natürlich völlig die Betrachtung der Gesamtgeldmenge, die sich
im Umlauf befindet. Ohne diese Betrachtung kann es aber keinen
Zwangsmechanismus zur Neuverschuldung aufgrund der Zinsbelastung
geben. Tatsache ist aber, dass alles Geld in diesem System , dass
sich im Umlauf befindet, als Kredit geschöpft wird und mit Zinsen
belastet ist. Das heißt alles Geld, muss an irgendeine Bank + Zinsen
zurück gezahlt werden. Wenn dein Nachbar ein Guthaben von 1000€ hat,
muss jemand anderes dafür Schulden gemacht haben. Wenn du ein
Einkommen von 500€ erhälst, muss auch dieses bei jemand anderem als
Schuld + Zinsen zu Buche schlagen. Deine isolierte Betrachtung in dem
Beispiel mit dem Nachbarn greift darum zu kurz. Es gibt im Grunde
kein positives Geld, das ausschließlich als Guthaben erscheint.
> Warum bringen Sie nicht mal wenigstens ein solches kleines Beispiel
> in dem eine Kreditaufnahme notwendig ist (abgesehen von Sonderfall
> Konkurs)? Ich sage ihnen warum, weil sie kein einziges Beispiel
> finden können in dem das notwendig wäre.
Also ich probier mal ein vereinfachtes Beispiel, bestehend aus einer
Bank "X" und 2 Wirtschaftsteilnehmern "A" und "B":
Bank "X" gibt einen Kredit an Unternehmen "A" von 100 GE zu 5%
Zinsen.
Bank "X" gibt einen Kredit an Unternehmen "B" von 100 GE zu 5%
Zinsen.
Die Zinsen werden nach einem Jahr fällig. Es sind folglich 200 GE als
umlaufende Geldmenge im Wirtschaftskreislauf.
Nach einem Jahr zahlt Unternehmen "A" 105 GE zurück an die Bank, es
hat durch den Handel mit Unternehmen "B" 5 GE verdient. Der Kredit
von 100€ wird bei der Rückzahlung bilanztechnisch vernichtet (das
Geld verschwindet wieder, wo es hergekommen ist), sprich, die Schuld
wird getilgt.
Jetzt hat die Bank 5€ Zinsgewinn.
Es sind jetzt nur noch 95 GE im System, die Unternehmen "B" maximal
zurückzahlen kann.
Es fehlen Unternehmen "B" also 10 GE (105 - 95). Um seine Schulden +
Zinsen begleichen zu können, muss es sich neu verschulden.
Selbst, wenn die Bank jetzt Ihren Gewinn 5€ an Unternehmen "B" (z.B.
den Staat) abtritt, reicht die Gesamtsumme für Unternehmen "B" nicht
aus um Tilgung + Zinsen leisten zu können, weil ja insgesamt 105€ zu
zahlen sind. Jetzt könnte Unternehmen "B" noch Waren auf dem Hof
stehen haben, weswegen es noch Kredit von der Bank bekommt, Stichwort
"Neuverschuldung".