Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (Az. 1 StR 519/20) die Strafbarkeit von sogenannten Cum-Ex-Geschäften endgültig festgestellt.
Erst danach war klar, das Steuer- und Finanzbehörden rechtssicher Cum-Ex-Erträge der Banken zurückfordern konnten.
Dies wird in der Regel bei der immerwährenden, von bestimmten Seiten geschürten, auf Kanzler Scholz abzielende Diskussion über die Cum-Ex-Vorgänge der Hamburger Warburg Bank im Zusammenhang mit den Hamburger Finanz- und Steuerbehörden - bewußt? - verschleiert! Warum wohl? Handelte es sich doch bei den inkriminierten Vorgängen um Vorgänge von 2016 - also zu der Zeit, als noch Rechtsunsicherheit bzgl. Rückforderungen herrschte!
Und ganz aktuell vom 6.3.2023: Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften der Hamburger Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage.
Wollen CDU und CSU, namentlich Merz und Dobrindt, ihre Schmutzkampagne gegen Kanzler Scholz weiter ohne Fakten fortsetzen und ihn erneut - diesmal in einem Untersuchungsausschuss des Bundestags wie bereits in Hamburg mehrmals ohne Beweis - einer Frageprozedur unterziehen und ihn ein weiteres mal reinwachsen?n