Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zumindest nicht wenn es Konzerninteressen berührt. Für KMUs siehts dagegen ganz anders aus.Da führt das Regime im Verbund seiner 'Organe' einen kalten Vernichtungskrieg.
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zumindest nicht wenn es Konzerninteressen berührt. Für KMUs siehts dagegen ganz anders aus.Da führt das Regime im Verbund seiner 'Organe' einen kalten Vernichtungskrieg.