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  • erazerhead

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2007

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zumindest nicht wenn es Konzerninteressen berührt. Für KMUs siehts dagegen ganz anders aus.Da führt das Regime im Verbund seiner 'Organe' einen kalten Vernichtungskrieg.

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