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mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Ein "Angebot" im juristischen Sinn

Ich bin ja zum Glück kein richtiger Jurist, aber nach allem, was ich
gelernt habe, ist ein "Angebot" etwas, das man annehmen und ablehnen
kann. Das Ö-R-Angebot kann man nicht ablehnen. Für Unternehmen gilt
das schon gesetzlich, weil sie verpflichtet sind, Daten übers
Internet an den Staat zu melden. Praktisch können die meisten
Unternehmen abgesehen davon ohne Computer nicht geführt werden, und
eine Teilnahme am normalen gesellschaftlichen Leben ist für die Masse
der Privatleute, die von der Rente noch eine Weile entfernt sind,
nicht möglich.

Man zahlt also nicht für die Empfangsmöglichkeit, sondern für die
Erlaubnis, normal leben bzw. arbeiten zu dürfen (was Ö-R-Konsum nicht
einschließt!). Ich bin wie gesagt kein richtiger Jurist, aber mein
Bauchgefühl sagt mir, dass es verfassungsrechtlich geboten sein
müsste, "normal leben" zu können, ohne dafür an die GEZ zahlen zu
müssen. Es gibt schließlich einen feinen Unterschied zwischen Rechten
und Pflichten. Umgekehrt gibt es keine verfassungsmäßige Ermächtigung
der Ö-R, sich in jedermanns Leben hineinzudrängen.

Es sei auch die Frage gestattet, ob der Umfang der Ö-R die meiste
Zeit des Bestehens der Bundesrepublik verfassungswidrig niedrig war,
da er sich inzwischen auf mindestens das Zehnfache ausgedehnt hat.
Entweder war es früher zu wenig, oder es ist heute zu viel, wenn man
nicht der absurden Theorie abhängt, die Ö-R dürften in einer Art
Materialschlacht mithalten, koste es, was es wolle.

Geistreiches aus dem Gutachten:
"Die Abgabe entgilt das Angebot, nicht den Empfang von
Rundfunksendungen." – Warum dann der Gerätebezug? Angeboten wird der
Empfang (fast) allen, auch denen, die kein Gerät haben.

"Eine Finanzierung außerhalb des Abgabenrechts begründet die Gefahr,
dass das Rundfunkprogramm zunehmend auf Massenattraktivität
ausgerichtet wird [...]" – Da muss ich jetzt ohne weitere Erklärung
einfach mal loslachen.

Aber das erinnert mich daran, dass es ja quasi gar keine inhaltlichen
Kriterien gibt, die die Ö-R erfüllen müssen. Davon träumt selbst der
Klischeebeamte.

"Die Zahl derer, die das Rundfunkangebot annehmen, ohne Ab-
gaben zu zahlen, sinkt." – Ohne Worte. Wird so ein Gutachten nicht
Korrektur gelesen?

"Deshalb wären gesetzliche Programmbegrenzungen nicht von vornherein
unzulässig. Nicht jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt
muss finanziell honoriert werden. Die Rundfunkanstalten sind bei der
Bestimmung ihres Programmumfangs und der Programmgestaltung, damit
ihres Geldbedarfs nicht
vollständig frei, sondern in den Rahmen des „Funktionsnotwendigen“
ge-
bunden." – Hört, hört. Haben die jubelnden Ö-R-Funktionäre diesen
Teil gelesen? Wenn sie daran gebunden sind und "der Abgabenschuldner
einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine maßvolle und
gleichmäßige Abgabenlast hat" drängt sich doch sogar eine PFLICHT des
Gesetzgebers zur Programmbegrenzung auf. Mal mit Kirchof im Rücken
mit diesem Argument vorm BVerfG klagen? ;-)  (Nicht gegen die
Gebühren, sondern das Fehlen dieser Beschränkung!)

"Der Abgabenschuldner soll nicht belastet werden, weil er finanziell
leistungsfähig ist, sondern er soll ein Leistungsangebot entgelten.
Die Abgabe entsteht, weil er ein Leistungsangebot erhalten hat, also
nicht „voraussetzungslos“." – Total geil, mal ganz abgesehen davon,
dass dieses Argument bei der Haushaltsabgabe flachfällt. Was sind
denn das für Voraussetzungen, denen man sich effektiv nicht entziehen
kann? Die Verfassung ist nicht zu Verarschungszwecken geschaffen
worden und kann nicht so ausgelegt werden. Wenn im Rahmen einer
verfassungsrechtlichen Begründung irgendwo "Voraussetzung" drauf
steht, dann muss auch Voraussetzung drin sein, und nicht bloß etwas,
worüber sich jeder Billig-und-gerecht-Denkende nur totlachen kann.
Kirchhof kritisiert die drastisch gesunkene Legitimität der Gebühr in
den Augen der Bevölkerung. Wie aber ist es um die Akzeptanz des
Rechts bestellt, wenn das, was er da an den Haaren herbeizieht, eine
"Voraussetzung" sein soll?
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