Mahid schrieb am 15.08.2023 20:10:
Durch alle möglichen Steuern wird das privilegiert billige Wohneigentum und damit dessen Fehlbelegung abnehmen. Wohneigentum kann nicht fliehen und ist deshalb gut zu besteuern. Der unverdiente, spekulative Mehrwehrt ist gut zu ermitteln und abzuschöpfen.
Was verstehst du denn unter privilegiertem, billigen Privateigentum? Das in den 90ern gebaute Eigenheim, daß mit 12% Zinsen finanziert wurde und die Altersvorsorge darstellt?
Das ist gerade abgezahlt, daß Alter ist auch da, aber leider kommt erstmal der Haarbeck und dann sollen die Steuern hoch. Schließlich gibt es ja spekulativen Mehrwert, der mir nur nichts nützt, nur wenn ich das Haus verkaufe, aber jetzt kommst du und willst das "abschöpfen".