Ansicht umschalten
Avatar von Mahid
  • Mahid

mehr als 1000 Beiträge seit 30.05.2020

Wohneigentum wird geschröpft und dadurch Fehlbelegung dort abnehmen

Durch alle möglichen Steuern wird das privilegiert billige Wohneigentum und damit dessen Fehlbelegung abnehmen. Wohneigentum kann nicht fliehen und ist deshalb gut zu besteuern. Der unverdiente, spekulative Mehrwehrt ist gut zu ermitteln und abzuschöpfen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten